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Berufsgenossenschaft
24.06.2009, 00:45
Beitrag: #3
RE: Berufsgenossenschaft
Hallo,

Was den Vollstreckungsbeamten angeht ist die Sache simpel.
Beiträge sind zu zahlen, lediglich die ordnungsgemäße Höhe steht nicht fest. Also hat der gute Mann vom Zoll 50 Euro in die Hand bekommen und durfte wieder abziehen.
Fand er zwar nicht sonderlich spaßig, aber er hatte auch keine Handhabe, da unstrittig der Schriftverkehr zum Einspruch wie auch der Aussetzungsantrag vorgelegt werden konnten.


Was die BG angeht, so ist die Sache an den Hausanwalt weitergeleitet worden. Der prüft zunächst einmal drei Dinge ab, die nach einer abschließenden Besprechung weiter verfolgt werden oder eben nicht

1. Einleitung eines Dienstaufsichtsverfahrens
2. Information der zuständigen Aufsichtsbehörde
3. Kontaktaufnahme mit TV-Produktionen zur Vermarktung

Letzteres dürfte besonders interessant werden.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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Berufsgenossenschaft - zaunkönig - 23.06.2009, 13:51
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