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Ungerechtfertigte Bereicherung und Abgeltungsteuer
05.07.2009, 22:08
Beitrag: #2
RE: Ungerechtfertigte Bereicherung und Abgeltungsteuer
Doch, § 20 EStG knüpft nicht an rechtsgrundlos/mit rechtsgrund gezogener einkünfte. auch der drogendealer, der geld anlegt erzielt einkünfte und muss diese versteuern, auch wenn die kohle weggeht (verfall). das kein anspruch auf das geld besteht (zivilrecht) ist irrelevant!
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RE: Ungerechtfertigte Bereicherung und Abgeltungsteuer - showbee - 05.07.2009 22:08

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