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"Schadensersatz" Softwarelieferant
06.07.2009, 13:35
Beitrag: #2
RE: "Schadensersatz" Softwarelieferant
Wenn der Fehler bekannt ist, dem Kunden aber nicht mitgeteilt wird, macht sich der Lieferant schadensersatzpflichtig. Ich würde mal kurz in seine AGB´s gucken, was er dazu schreibt.

Schaden sind die aufgewendeten Stunden:
- Feststellung des Fehlers
- Überprüfen, ob entsprechend Handbuch verfahren wurde
- Überprüfen der Berechnung durch Bearbeiter, Verifizierung durch StB
- Ermitteln und Überprüfen der möglicherweise betroffenen Steuererklärungen
- Mehraufwand für Abgleich Steuerberechnung zu Bescheid
- Erklärung der Abweichungen ggü. Mandanten
- Telefonate mit Softwarehersteller und Hotline
- ...

Da kommen schon ein paar Stunden zusammen, die nicht angefallen wären, wenn die Fehler-Infos bekannt gewesen wären oder das Handbuch darauf hingewiesen hätte. Und diese vermeidbare Zeit würde ich mir bezahlen lassen.

Fehler können immer mal passieren, aber so geht man mit seinen Kunden nicht um!

Ich würde mal einen pauschalen Betrag einfordern, um noch mehr Zeitaufwand für die Ermittlung der Einzelstunden zu vermeiden.

Um welche Software handelt es sich denn?
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RE: "Schadensersatz" Softwarelieferant - tosch - 06.07.2009 13:35

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