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Einkünfte Nicht-DBA-Staat/Welteinkommensprinzip
08.07.2009, 00:07 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.07.2009 14:48 von meyer.)
Beitrag: #1
Einkünfte Nicht-DBA-Staat/Welteinkommensprinzip
Folgender Fall (liegt noch in der Zukunft, daher noch gestaltbar):

Familie ist mehrere Jahre im Ausland (Peru = m E. Nicht-DBA-Staat). Ehemann betreibt dort eine Art Entwicklungshilfetätigkeit, von einer privaten Einrichtung getragen. Ehefrau hat keine Einkünfte (wegen Kindern). In Deutschland wurde keine Wohnung o. ä. beibehalten, in D nur beschränkte Steuerpflicht wegen (negativen) Einkünften aus V+V.

Die nichtselbständigen Auslandseinkünfte sind somit in D erstmal uninteressant.

Bei unbeschränkter Steuerpflicht hätten wir mangels DBA das Welteinkommensprinzip mit Anrechnung evt. gezahlter ausländischer Steuer, soweit auch klar.

Jetzt meine eigentliche Frage: Auslandstätigkeit endet am Jahresende. Familie plant derzeit den Rückumzug kurz vor Weihnachten, wäre demnach rd. 10 Tage in dem Jahr unbeschränkt steuerpflichtig in D.

Was wäre mit dem Dezember-Gehalt? In D anteilig zur Besteuerung heranzuziehen oder nicht, da ja nach dem Umzug die Tätigkeit nicht mehr ausgeübt würde? (Rest Progressionsvorbehalt, das ist klar). Da tendiere ich dazu, die zehn Tage anzusetzen.

Was wäre aber, wenn das Arbeitsverhältnis schon mit dem Tag der Rückkehr endet und die Vergütung nur ein paar Tage später gezahlt wird? Gibt das wegen des Zuflusses während der unbeschränkten Steuerpflicht ein Problem oder ist nur relevant, dass die Vergütung für Tätigkeiten außerhalb der unbeschränkten Steuerpflicht erfolgt?

Irgendwelche Stimmen der Auslandsexperten unter uns?
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Einkünfte Nicht-DBA-Staat/Welteinkommensprinzip - meyer - 08.07.2009 00:07

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