Einkünfte Nicht-DBA-Staat/Welteinkommensprinzip
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08.07.2009, 17:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.07.2009 17:10 von Petz.)
Beitrag: #9
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RE: Einkünfte Nicht-DBA-Staat/Welteinkommensprinzip
meyer schrieb:Der Steuerpflichtige wird in dem Übergangsjahr m. E. NICHT das ganze Jahr als unbeschränkt Steuerpflichtiger behandelt, lediglich die Einkünfte, die der beschränkten Steuerpflicht unterliegen, werden in die Veranlagung zur unbeschränkten Steuerpflicht einbezogen und die ausländischen Einkünfte außerhalb des Zeitraums der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen dabei dem Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs. 1 Nr. 2 EStG). Letzterer wäre wahrscheinlich im vorliegenden Fall kein Problem, da kein positives zvE vorliegt, Stimmt, wenn das zvE negativ ist, haben die Progressionseinkünfte natürlich keine Auswirkung, an das (mögliche) negative zvE habe ich in meinem ersten Beitrag nicht gedacht. Sollte es aber positiv sein, wird's teuer. Den Zufluss des letzten ausl. Gehalts würde ich persönlich als ausl. Einkünfte sehen, so dass keine Gefahr bestehen dürfte. Und nicht vergessen: Hat er hier wieder einen Job, könnten die Umzugskosten natürlich inländische Werbungskosten sein, die das zvE weiter vermindern.... |
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Einkünfte Nicht-DBA-Staat/Welteinkommensprinzip - meyer - 08.07.2009, 00:07
RE: Einkünfte Nicht-DBA-Staat/Welteinkommensprinzip - showbee - 08.07.2009, 08:20
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RE: Einkünfte Nicht-DBA-Staat/Welteinkommensprinzip - Opa - 08.07.2009, 13:02
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