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ESt-VZ 1987 ff. �bergangsregelungen Nutzungswertbesteuerung
20.07.2009, 17:25
Beitrag: #18
RE: ESt-VZ 1987 ff. �bergangsregelungen Nutzungswertbesteuerung
Ok, halten wir also fest:

Die Bearbeiterin sagt zwar es gilt � 21 Abs. 2 EStG, da � 21a EStG aufgrund des dortigen Absatz 7 nicht zur Anwendung kommt.

Gleichzeitig st�tzt sie sich aber auf � 21a Abs. 3 EStG f�r die Anwendung der gro�en �bergangsregelung.

Richtig?

Von der Systematik her ist es doch so:
Prinzipiell gilt � 21a EStG (und damit Pauschalierung) auch bei Zweifamilienh�user, da

Zitat:Satz 1 gilt auch bei einer Wohnung in einem eigenen Haus, das kein Einfamilienhaus ist.

Es sei denn, es liegen die Ausschlussgr�nde des Abs. 1 Satz 3 vor (z.B. Vermietung).

Und nun gibt es noch weitere Ausschlussgr�nde f�r die Anwendung des Abs. 1 Satz 2, welche dann im Abs. 7 geregelt sind.

Genau aus diesem Grund h�lt die Bearbeiterin ja auch den � 21a Abs. 1 Satz 2 f�r die Zeit bis 1986 nicht f�r anwendbar.

F�r die Frage der Anwendbarkeit der gro�en �bergangsregelung rudert sie jedoch zur�ck und findet, dass dies nur funktioniert, wenn � 21a Abs. 1 Satz zur Anwendung findet.

Das nenn ich doch mal inkonsequent! Rolleyes

Auch in dem BMF-Schreiben kann ich nichts finden, was dagegen spricht.

Alle unter II angef�hrten TBM sehe ich als erf�llt an:

Zitat:II. �bergangsregelung in F�llen der Ermittlung des Nutzungswerts als �berschu� des Mietwerts �ber die Werbungskosten

1. Der Nutzungswert einer Wohnung, die vor dem 1.1.1987 fertiggestellt oder angeschafft worden ist, wird ab dem Veranlagungszeitraum 1987 f�r den Zeitraum der Selbstnutzung als �berschu� des Mietwerts �ber die Werbungskosten ermittelt, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

a) Im Veranlagungszeitraum 1986 mu� dem Steuerpflichtigen der Nutzungswert der Wohnung im eigenen Haus nach � 21 Abs. 2 EStG als �berschu� des Mietwerts �ber die Werbungskosten zuzurechnen sein. Dies setzt voraus, da� die Wohnung in diesem Veranlagungszeitraum, wenn auch nur f�r kurze Zeit,

vom Steuerpflichtigen zu eigenen Wohnzwecken genutzt worden ist oder

– vom Steuerpflichtigen unentgeltlich einem anderen ohne gesicherte Rechtsposition zu Wohnzwecken �berlassen worden ist oder

– vom Steuerpflichtigen auf Grund eines vorbehaltenen oder auf Grund eines durch Verm�chtnis einger�umten dinglichen Rechts zu eigenen Wohnzwecken genutzt worden ist oder

– auf Grund eines Nutzungsrechts zu eigenen Wohnzwecken genutzt worden ist, das durch Bauma�nahmen des Nutzungsberechtigten entstanden ist (vgl. BMF-Schreiben vom 4.6.1986, BStBl 1986 I S. 318 = SIS 86 14 09).

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: ESt-VZ 1987 ff. �bergangsregelungen Nutzungswertbesteuerung - Kiharu - 20.07.2009 17:25

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