Zuordnung bei getr. Veranlagung
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04.08.2009, 17:21
Beitrag: #3
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RE: Zuordnung bei getr. Veranlagung
Dachte ich erst auch, aber es wurde ja nichts in den Bescheiden mehrfach berücksichtigt, sondern eben nur falsch aufgeteilt.
Die falschen Bescheide des FA sind in diesem Fall besser, als die Berechnung. Aber ich will auch nicht das Risiko eines Einspruchs eingehen, wenn dann der Bescheid der EF auch geändert werden kann. Andereits wäre es auch ungerecht, wenn die negativen EK bzw. der Behinderten PB dann voll beim AN berücksichtigt werden und zu 50% bei der EF, nur weil deren Bescheid nicht mehr geändert werden kann. |
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Zuordnung bei getr. Veranlagung - Opa - 04.08.2009, 16:36
RE: Zuordnung bei getr. Veranlagung - Kiharu - 04.08.2009, 16:55
RE: Zuordnung bei getr. Veranlagung - Opa - 04.08.2009 17:21
RE: Zuordnung bei getr. Veranlagung - Kiharu - 04.08.2009, 19:08
RE: Zuordnung bei getr. Veranlagung - meyer - 05.08.2009, 14:38
RE: Zuordnung bei getr. Veranlagung - Opa - 05.08.2009, 09:16
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RE: Zuordnung bei getr. Veranlagung - meyer - 06.08.2009, 13:46
RE: Zuordnung bei getr. Veranlagung - Kiharu - 06.08.2009, 13:50
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