Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Abwrackprmie und/oder Vorsteuer??
14.08.2009, 12:03
Beitrag: #6
RE: Abwrackprmie und/oder Vorsteuer??
Hallo,

zunächst ein kurzer Hinweis auf Kfz-Zulassung auf den Namen einer GbR:
Das ist von Bundesland zu Bundesland und dort innerhalb der Städte und Gemeinden unterschiedlich.
Ein Kfz kann durchaus auf eine GbR zugelassen werden. Nur einige wenige Gebietskörperschaften wissen dies und haben entsprechende Richtlinien für ihre Zulassungstellen. (ist auch mal gerichtlich in 2006 oder 2007 geklärt worden).

Bezüglich der Abwrackprämie ist das vom Gesetzgeber überhaupt nicht zu klären ob das Fahrzeug für unternehmerische Zwecke eingesetzt wird oder nicht. Zudem sehen die steuerlichen Gesetzesgrundsätze durchaus andere Merkmale vor, denen sich ein Steuerpflichtiger und Neuwagenerwerber nicht entziehen kann.
So kann eine Privatperson ein Kfz erwerben und im Anschluss daran ein Gewerbe eröffnen und ordnet das Fahrzeug dem Gewerbe zu, oder muss es, infolge prozentualer Beanspruchung dem Betriebsvermögen zuordnen.
Hier spielen steuerliche Zuordnungsgesichtspunkte eine ganz andere Rolle und lassen dem Gesetzgeber kaum die Möglichkeit dies zu überprüfen.

Zudem kann die Pämie ja auf den Autohändler übertragen werden. Was da technisch alles "machbar" ist, kann sich jeder selbst ausmalen und ist vom Amt ebenfalls nicht zu überprüfen.

Wie auch?
Da saßen mal 3 Personen, die sollten ein paar Anträge mitbearbeiten, dachte man sich ursprünglich. Inzwischen ist daraus eine große Abteilung geworden und die Antragsbearbeitung hinkt ungefähr 2 Monate hinterher.

Und wie die Medienberichterstattung zeigt, werden längst nicht alle Kfz auch tatsächlich verschrottet. Nur wer will noch überall in die Unternehmen gehen und dies überprüfen?


Und auch für Personenhandelsgesellschaften ist es möglich in den Genuss der Abwrackprämie zu kommen.
Der Gesellschafter kauft das Fahrzeug auf seinen Namen und ordnet es der Gesamthand zu. Im Zweifel hat er Sonderbetriebsvermögen und kommt in den Genuss der Prämie.


So wie die Richtlinie gestrickt ist, stammt die aus dem Amt und nicht von externen Beratern. Wäre vielleicht das Geld wert gewesen. :-)

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Abwrackprmie und/oder Vorsteuer?? - zaunkönig - 14.08.2009 12:03

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation