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Abwrackprmie und/oder Vorsteuer??
14.08.2009, 12:32
Beitrag: #7
RE: Abwrackprmie und/oder Vorsteuer??
zaunkönig schrieb:Und auch für Personenhandelsgesellschaften ist es möglich in den Genuss der Abwrackprämie zu kommen.
Der Gesellschafter kauft das Fahrzeug auf seinen Namen und ordnet es der Gesamthand zu. Im Zweifel hat er Sonderbetriebsvermögen und kommt in den Genuss der Prämie.

hmm... eine oHG/KG hat handels- und zivilrechtlich kein SBV. In die HBil kommt nur, was der Gesamthand zugeordnet wurde, also Übertragung Eigentum auf die oHG/KG. Wenn vorher aber ein Kfz erworben wurde (vom Händler), dann geht idR der VoSt Anspruch "flöten", weil der Gesellschafter i.d.R. kein USt-Unternehmen betreibt, sondern nur die Gesellschaft. Das kann man natürlich auch gestalten, aber ohne Gestaltung wäre hier zwar die betriebliche Nutzung nebst AWP gesichert, ein VoSt-Anspruch würde m.E. aber ausscheiden.
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RE: Abwrackprmie und/oder Vorsteuer?? - showbee - 14.08.2009 12:32

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