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Grenzgänger/Umzug
01.09.2009, 14:43
Beitrag: #3
RE: Grenzgänger/Umzug
Das kann irgendwie nicht ganz stimmen, denn unbeschränkt stpfl. ist der, der einen Wohnort im Inland hat und zwar mit seinem Welteinkommen. Und dies hatte er, zumindest in einem Teil des Jahres.
M.E. gilt der anteilige Lohn (Jan.-Feb.) als EK (in D) und der Rest (März-Dez.) unterliegt dem 32b.
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Grenzgänger/Umzug - Opa - 31.08.2009, 10:15
RE: Grenzgänger/Umzug - Opa - 01.09.2009 14:43
RE: Grenzgänger/Umzug - showbee - 01.09.2009, 15:24
RE: Grenzgänger/Umzug - Opa - 01.09.2009, 16:57

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