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IAB und GWG
03.09.2009, 15:29
Beitrag: #4
RE: IAB und GWG
Hallo,

nach meiner Meinung müsste die Aufzeichnungspflicht entfallen sein, da der Sammelposten, ohne Rücksicht auf zwischenzeitliche Veräußreung einzelner Teile aus demselben, über die Zeit von 5 Jahren abzuschreiben ist.

Allerdings bin ich auch der Meinung, dass separate Aufzeichnungen zu führen sind, da § 2 GwG (Geldwäschegesetz) dies fordert.
Was hat das jetzt mit GWG zu tun?
Ist doch eine schöne Art Geld zu waschen bzw. Gelder verschwinden zu lassen. Die notwendige kriminelle Energie haben reichlich Steuerpflichtige.


Persönlich bin ich allerdings in diesem speziell gelagerten Fall der Meinung, dass die Sammelpostenregelung bei solchen GWG-Volumina dem eigentlichen Zweck entgegensteht. Dabei sind Beträge von 15 TEuro ja noch harmlos. Da kenne ich durchaus 6stellige Investitionsbeträge per anno, von Wirtschaftsgütern mit einer Lebensfunktionszeit von 1 Jahr und weniger. So schaffe ich Verögenswerte bilanzieller Art, die definitiv nicht vorhanden sind und dem Gläubigerschutz zuwider laufen. Angesichts der Neudefinition der Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit in der InsO im Zusammenhang mit der jetzigen Krise, wird sich wohl noch so mancher verantwortlicher Geschäftsführer wundern, welche Forderungen auf ihn zukommen, wenn dies zum Gegenstand der Insolvenzverschleppung wird.

Einziger Ausweg wäre die Handelsbilanz um diese Positionen zu bereinigen und fortan zweigleisig zu fahren (eventuell sogar dreigleisig wenn zudem ein Abschluss nach internationalen Standards zu erstellen ist).

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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IAB und GWG - tosch - 03.09.2009, 14:58
RE: IAB und GWG - limo - 03.09.2009, 15:03
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