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Vollstreckungsschutz bei Mieten § 319 AO i. v. m. § 851 b ZPO
12.09.2009, 14:38
Beitrag: #7
RE: Vollstreckungsschutz bei Mieten § 319 AO i. v. m. § 851 b ZPO
zaunkönig schrieb:Schlimm daran ist, dass das FA eine EV vorliegen hat und um die gesamtwirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen weiß. Für mich ein Verstoß gegen geltendes Recht (aber nur unter diesen speziellen Voraussetzungen).
Genau so sehe ich das auch. Hintergrund scheint mir weniger die korrekte Gesetzesanwendung als der Umstand zu sein, dass der Steuerpflichtige (wie ich sicher weiß) einen "roten Reiter" beim Finanzamt hat, die Entscheidungen werden jeweils von der Amtsleitung getroffen.

Es wird unterschwellig einfach unterstellt, derjenige habe zu besseren Zeiten etwas beiseite geschafft (was definitiv nicht der Fall ist).
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RE: Vollstreckungsschutz bei Mieten § 319 AO i. v. m. § 851 b ZPO - meyer - 12.09.2009 14:38

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