Kinderfreibetrag
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25.09.2009, 14:11
Beitrag: #2
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RE: Kinderfreibetrag
Nein, das liest doch völlig richtig, der KiFB soll ja steuerliche Belastungen mindern und die hat nunmal die Mutter nicht, Übertragung des KiFB ist eben die Ausnahme.
Hinweis: wenn keine Heirat in Frage kommt, dann sollte an den agB Ansatz bei Vater gedacht werden, da er der Mutter zum Unterhalt verpflichtet ist (3 Jahre nach Geburt nach § 1615l BGB); also Ansatz Grundfreibetrag bei Vater, wenn gemeinsames Kind, Mutter wegen Kind nicht arbeiten kann und keine Einkünfte & Vermögen hat. |
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Nachrichten in diesem Thema |
Kinderfreibetrag - phönix - 25.09.2009, 14:04
RE: Kinderfreibetrag - showbee - 25.09.2009 14:11
RE: Kinderfreibetrag - phönix - 25.09.2009, 14:24
RE: Kinderfreibetrag - Opa - 26.09.2009, 12:26
RE: Kinderfreibetrag - showbee - 26.09.2009, 21:32
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