Kinderfreibetrag
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25.09.2009, 14:24
Beitrag: #3
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RE: Kinderfreibetrag
showbee schrieb:dann sollte an den agB Ansatz bei Vater gedacht werden, da er der Mutter zum Unterhalt verpflichtet ist (3 Jahre nach Geburt nach § 1615l BGB); also Ansatz Grundfreibetrag bei Vater, wenn gemeinsames Kind, Mutter wegen Kind nicht arbeiten kann und keine Einkünfte & Vermögen hat. Danke, der Tip war super, manchmal hat man eben Scheuklappen vor den Augen... schönen Tag noch phönix |
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Nachrichten in diesem Thema |
Kinderfreibetrag - phönix - 25.09.2009, 14:04
RE: Kinderfreibetrag - showbee - 25.09.2009, 14:11
RE: Kinderfreibetrag - phönix - 25.09.2009 14:24
RE: Kinderfreibetrag - Opa - 26.09.2009, 12:26
RE: Kinderfreibetrag - showbee - 26.09.2009, 21:32
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