Berichtigungsvorschrift
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28.09.2009, 09:06
Beitrag: #6
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RE: Berichtigungsvorschrift
frankts schrieb:Ich verstehe schon Eure Ausführungen zum § 129. Aber .. wir haben zwei Umsatzsteuererklärungen eingereicht, wo die Steuernummern und die Unternehmer richtig eingetragen ware. Der Bearbeiter muss also bewußt bei der Frau die StNr. ausbessern und die Erklärung vom Mann nicht bearbeiten. Ist da nicht schon eine rechtliche Würdigung passiert? Hallo frankts, nein, das glaube ich wirklich nicht. Ich tippe hier auf eine Krankheitsvertretung die geschludert hat. Eine Würdigung (nicht X ist der Unternehmer sondern Y) hätte weitreichendere Konsequenzen als nur eine "Adressänderung" des Bescheides. Das ist sicherlich auch einem Beamten in der USt-Veranlagung klar. Hier müsste zuerst der Steuerpflichtige angehört werden, dass abweichende Beurteilung der USt-Sachverhalte vorliegt. I.Ü. hätte dann das Finanzamt VoSt Abzüge in großem Stil (falscher Rechnungsempfänger) verneinen müssen. Da sind so viele Dinge nicht passiert, die auf technisches/mechanisches Versehen hinweisen. Gruß, showbee |
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Berichtigungsvorschrift - frankts - 25.09.2009, 11:26
RE: Berichtigungsvorschrift - showbee - 25.09.2009, 12:22
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