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Ver�u�erungsgesch�ft.
27.07.2007, 19:29
Beitrag: #5
RE: Ver�u�erungsgesch�ft.
Lemgun schrieb:
Zitat:Antwort des Steuerberaters war, hier l�ge eine gemischte Schenkung vor, da ja eine Grundschuld mit �bertragen wurde.

Genau das ist schon die L�sung.

Eine reine Schenkung liegt nur vor, wenn es voll unentgeltlich war.
Die �bernahme der Grundschuld stellt Entgelt dar.
Insoweit ist � 23 erf�llt.
Mal im Volksmund:
"Du bekommst das Grundst�ck, wenn du mein Darlehen abbezahlst."
Ob ich nun einen Kaufpreis �berweise oder das Darlehen bediene, ist doch in der Auswirkung gleich.

W�re es Betriebsverm�gen, kann es kein � 23 sein, sondern z.B. � 15 vorrangig. Da gibt es auch keine Fristen.
� 23 greift nur bei privaten Immobilien, und mit Einschr�nkungen bei Selbstnutzung. Da die Immobilie vermietet war und somit der Erzielung von Eink�nften gedient hat, braucht man Selbstnutzung gar nicht zu pr�fen, klassischer � 23.

Ich wei�, ich begebe mich hier aufs Glatteis.

Aber trotzdem.

Das Haus ist mehr wert als die Grundschuld.(w.z.b.w.)

Angenommen das ist so.

Ver�u�erunggesch�ft w�re doch
Verkaufspreis
minus Anschaffungskosten (Modernisierung f�r 300000)
minus Nebenkosten


Wenn nun das Geb�ude erstmal f�r 300000� (Grundschuld) wohnf�hig gemacht wurde?

dann w�ren doch die steuerpflichtigen Eink�nfte gleich Null bei einer Ver�u�erung, denn der Wert des Hauses w�re Anschaffung plus Kosten der Modernisierung.

Wo liegt mein Denkfehler?

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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RE: Ver�u�erungsgesch�ft. - Opa - 26.07.2007, 18:29
RE: Ver�u�erungsgesch�ft. - Hans-Christian - 27.07.2007 19:29

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