Haftung Krankenkasse
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06.10.2009, 12:02
Beitrag: #16
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RE: Haftung Krankenkasse
Kiharu schrieb:Was die SV-Beiträge angeht, erfolgen die Zahlungen wohl tatsächlich auf freiwilliger Basis, wahrscheinlich um einem Gerichtsverfahren zu entgehen. Dies führt dann aber nicht zur Berücksichtigung als WK bei § 19 aus seiner ehemaligen GF-Tätigkeit. Das verstehe ich nicht - nach der Logik muss der GF erst den Staatsapparat mit nem Strafverfahren bemühen, die Kosten des Verfahrens aufgebrummt bekommen, Zeit und Nerven verlieren, ehe er die Zahlungen an die Kasse - die er sowieso irgendwann leisten muss (es sei denn er geht auch noch in Insolvenz) - als WK abziehen kann. Das widerspricht aber - zumindest nach meiner unwesentlichen Meinung - der Grundidee des Begriffs Werbungskosten... **kopfschüttel** schönen Tag noch phönix |
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