Haftung Krankenkasse
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06.10.2009, 13:33
Beitrag: #18
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RE: Haftung Krankenkasse
So, nochmal geschaut. Bei BFH v. 14.10.1960 - VI 45/60 U - BStBl 1961 III, 20 genügte als Rechtsgrund der Zahlung ein Schuldanerkenntnis des ex-GF gegenüber der AOK. Hier könnte ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis bestehen, weil eine bestehende Schuld (qua Gesetz s.o.) nur anerkannt wird. Dieses SAE ist auch formlos gültig. Gibt es neuere Rspr.?
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