Haftung Krankenkasse
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06.10.2009, 20:46
Beitrag: #25
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RE: Haftung Krankenkasse
Hallo,
die KK ist Gläubiger wie jeder andere auch. Sie müsste die Forderung gegenüber dem InsoVerwalter anmelden. Allerdings hat der InsoVerwalter eine direkte Durchgriffsmöglichkeit. Denn generell ist die GmbH Schuldner und nicht der GF. Der ist nur dafür verantwortlich anzumelden und abzuführen. Und aus einem solchen Fehlverhalten heraus kann er in die persönliche Haftung genommen werden - eben durch den InsoVerwalter. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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