Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Haftung Krankenkasse
07.10.2009, 11:33
Beitrag: #32
RE: Haftung Krankenkasse
Hallo,

trennt mal den Zahlungsanspruch der GmbH aus � 64 GmbHG von den strafrechtlichen Ma�nahmen des � 266a StGB ab.
Das sind zwei verschiedene paar Schuhe.


Das StGB ist der Strafkatalog f�r die begangene Tat. Eine Strafanzeige der KK f�hrt im Rahmen der Ermittlung nur zu einer Bestrafung wegen der Straftat. Im Anschluss hat die KK die M�glichkeit zivilrechtliche Forderungen gegen den Gesch�ftsf�hrer zu stellen.

Nur allein aus � 64 GmbHG kann eine Durchgriffshaftung auf den Gesch�ftsf�hrer erfolgen. Und hierzu muss die KK ihre Forderungen anmelden und der InsoVerwalter ist verpflichtet zu pr�fen, ob er �ber � 64 GmbHG eine Zahlungsinanspruchnahme ableiten kann. Der InsoVerwalter hat sogar die M�glichkeit eigene insolvenzrechtliche Strafma�nahmen einleiten zu lassen.

Die Problematik liegt im � 64 GmbHG und der Begriffsbestimmung der Zahlungsunf�higkeit in Abgrenzung zur Zahlungsstockung, die den GF von der Haftung nach � 64 GmbHG durchaus befreien kann.
Auch kommt es auf den Zeitpunkt des Eintritts der Zahlungsunf�higkeit ein, da hier eine Beschr�nkung der Haftung allein auf die Arbeitnehmeranteile erfolgt.


Es w�re hier in dem geschilderten Fall denkbar, dass der GF von der KK aufgefordert wurde die ausstehenden Betr�ge im Rahmen eines pers�nlichen Schuldanerkenntnisses zu leisten und die KK im Gegenzug auf die Einleitung eines Strafverfahrens nach � 266a StGB verzichtet. Das geht aber widerum nur mit Zustimmung des InsoVerwalters, da er die Forderung der KK "ausgliedert" und auf den eigenen Haftungsanspruch insoweit verzichtet, wie der GF der Zahlungsverpflichtung gegen�ber der KK nachkommt. Es erfolgt also f�r die GmbH lediglich eine bedingte Aufschiebung.


Die Tatsache, dass hier Interessen und Anspr�che verschiedener Seiten (Gl�ubiger) kollidieren f�hrte und f�hrt in der Rechtsprechung zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten. H�ngt wohl auch damit zusammen, dass durch die Einsetzung des Treuh�nders (InsoVerwalters) der GF in seiner Funktion vollst�ndig beschnitten wird.

Was den alleinigen Ges-GF einer GmbH angeh, so kommt die KK in aller Regel zun�chst �berhaupt nicht an das Verm�gen des Gesellschafters heran und bedarf den eigenst�ndigen Ermittlungen des InsoVerwalters. Kommt dieser zu einem Haftungsanspruch aus � 64 GmbHG, hat er auch die M�glichkeiten in das Verm�gen des Gesellschafters zu gelangen, soweit die fehlerhafte Handlung im Rahmen der Aus�bung des Ges. in seiner Funktion als GF erfolgt ist.
Hier kann sich die KK dann dranh�ngen.

Auch hat die KK nicht die M�glichkeit sich in die GF-Haftung einzuh�ngen, wenn aufgrund der Vorschrift des �� 69 + 34 AO sich ein pers�nlicher Haftungsanspruch gegen�ber dem Gesellschafter ergeben sollte.



Mein Rat:
Solange es keine entsprechenden Dokumente �ber eine Haftungsinanspruchnahme gibt, w�rde ich nichts anerkennen. Freiwillige Zahlungen aufgrund pers�nlicher moralischer oder ethischer Wertvorstellungen sind eben privat veranlasst.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
Haftung Krankenkasse - Kiharu - 06.10.2009, 08:17
RE: Haftung Krankenkasse - Petz - 06.10.2009, 08:39
RE: Haftung Krankenkasse - Kiharu - 06.10.2009, 08:56
RE: Haftung Krankenkasse - showbee - 06.10.2009, 09:16
RE: Haftung Krankenkasse - Kiharu - 06.10.2009, 09:19
RE: Haftung Krankenkasse - Taxman - 06.10.2009, 09:20
RE: Haftung Krankenkasse - Taxman - 06.10.2009, 09:21
RE: Haftung Krankenkasse - showbee - 06.10.2009, 09:23
RE: Haftung Krankenkasse - showbee - 06.10.2009, 09:25
RE: Haftung Krankenkasse - Kiharu - 06.10.2009, 09:26
RE: Haftung Krankenkasse - Taxman - 06.10.2009, 09:48
RE: Haftung Krankenkasse - Kiharu - 06.10.2009, 09:29
RE: Haftung Krankenkasse - showbee - 06.10.2009, 09:30
RE: Haftung Krankenkasse - Taxman - 06.10.2009, 09:50
RE: Haftung Krankenkasse - tolledeu - 06.10.2009, 14:18
RE: Haftung Krankenkasse - frankts - 06.10.2009, 14:24
RE: Haftung Krankenkasse - Kiharu - 06.10.2009, 09:49
RE: Haftung Krankenkasse - phönix - 06.10.2009, 12:02
RE: Haftung Krankenkasse - Kiharu - 06.10.2009, 13:19
RE: Haftung Krankenkasse - showbee - 06.10.2009, 13:33
RE: Haftung Krankenkasse - Kiharu - 06.10.2009, 13:43
RE: Haftung Krankenkasse - zaunkönig - 06.10.2009, 14:10
RE: Haftung Krankenkasse - meyer - 06.10.2009, 15:15
RE: Haftung Krankenkasse - Kiharu - 06.10.2009, 19:19
RE: Haftung Krankenkasse - zaunkönig - 06.10.2009, 20:46
RE: Haftung Krankenkasse - Petz - 06.10.2009, 20:52
RE: Haftung Krankenkasse - meyer - 07.10.2009, 13:53
RE: Haftung Krankenkasse - Kiharu - 06.10.2009, 21:06
RE: Haftung Krankenkasse - Petz - 06.10.2009, 21:26
RE: Haftung Krankenkasse - showbee - 06.10.2009, 21:10
RE: Haftung Krankenkasse - Kiharu - 06.10.2009, 21:17
RE: Haftung Krankenkasse - Kiharu - 06.10.2009, 21:37
RE: Haftung Krankenkasse - zaunkönig - 07.10.2009 11:33
RE: Haftung Krankenkasse - Kiharu - 07.10.2009, 12:16
RE: Haftung Krankenkasse - zaunkönig - 07.10.2009, 14:17
RE: Haftung Krankenkasse - Kiharu - 12.03.2010, 21:39

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation