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Ver�u�erungsgesch�ft.
27.07.2007, 20:21
Beitrag: #10
RE: Ver�u�erungsgesch�ft.
Clematis schrieb:Du muss hier aufteilen in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil, anhand des Verkehrswertes.

zB. Verkehrswert 500.000, �bernommmene Schuld 300.000
Dann wurden 3/5 des Hauses entgeltlich und 2/5 unentgeltlich erworben.

Ver�usserungspreis = 300.000
./. 3/5 der Anschaffungskosten
./. 3/5 der Herstellungskosten (Moder�nisierung)
./. 3/5 der Anschaffungsnebenkosten
+ 3/5 der inanspruch genommenen Afa
= stpfl Ver�usserungsgewinn

Das ganze ist ganz gut dargestellt im BMF vom 13.1.1993, RZ 23!

Danke Clematis,
dies m��te also so der Steuerberater dem Steuerpflichtigen darlegen.

Dies werde ich ihm sagen.

Soll er sich also diese Auskunft einholen.

Nochmals danke.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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RE: Ver�u�erungsgesch�ft. - Opa - 26.07.2007, 18:29
RE: Ver�u�erungsgesch�ft. - Hans-Christian - 27.07.2007 20:21

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