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vGA wo erklären?
08.10.2009, 11:01
Beitrag: #2
RE: vGA wo erklären?
showbee schrieb:Lösung: Der Verzicht auf üblichen Zins stellt eine mittelbare vGA für die GmbH dar, da diese Vermögensvorteile ihr ja (zum Teil) als Mitunternehmerin der KG zugerechnet würden.
Aber nur, wenn (und in dem Umfang, in dem) der Gewinnanteil der GmbH durch den Verzicht gemindert wird. Bekommt die GmbH den ihr aus dem Kommandit-Anteil zustehenden Gewinn in vollem Umfang -> keine vGA

Zitat:Gegen die KG spricht m.E., dass ja der Verzicht auf ihrer Ebene direkt nicht als vGA qualifiziert werden kann
sehe ich auch so

Auch A. 36 Abs. 1 S. 3 KStRl spricht für die Zurechnung zur GmbH.
Und dann wäre der Eintrag in Z. 27 richtig.

Gruß

tosch


der kein KSt-Spezialist ist, also Vorsicht Smile
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Nachrichten in diesem Thema
vGA wo erklären? - showbee - 08.10.2009, 09:41
RE: vGA wo erklären? - tosch - 08.10.2009 11:01
RE: vGA wo erklären? - Taxman - 08.10.2009, 11:29
RE: vGA wo erklären? - Jive - 08.10.2009, 21:59

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