vGA wo erklären?
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08.10.2009, 11:01
Beitrag: #2
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RE: vGA wo erklären?
showbee schrieb:Lösung: Der Verzicht auf üblichen Zins stellt eine mittelbare vGA für die GmbH dar, da diese Vermögensvorteile ihr ja (zum Teil) als Mitunternehmerin der KG zugerechnet würden.Aber nur, wenn (und in dem Umfang, in dem) der Gewinnanteil der GmbH durch den Verzicht gemindert wird. Bekommt die GmbH den ihr aus dem Kommandit-Anteil zustehenden Gewinn in vollem Umfang -> keine vGA Zitat:Gegen die KG spricht m.E., dass ja der Verzicht auf ihrer Ebene direkt nicht als vGA qualifiziert werden kannsehe ich auch so Auch A. 36 Abs. 1 S. 3 KStRl spricht für die Zurechnung zur GmbH. Und dann wäre der Eintrag in Z. 27 richtig. Gruß tosch der kein KSt-Spezialist ist, also Vorsicht ![]() |
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Nachrichten in diesem Thema |
vGA wo erklären? - showbee - 08.10.2009, 09:41
RE: vGA wo erklären? - tosch - 08.10.2009 11:01
RE: vGA wo erklären? - Taxman - 08.10.2009, 11:29
RE: vGA wo erklären? - Jive - 08.10.2009, 21:59
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