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vGA wo erklären?
08.10.2009, 11:29
Beitrag: #3
RE: vGA wo erklären?
tosch schrieb:
Zitat:Gegen die KG spricht m.E., dass ja der Verzicht auf ihrer Ebene direkt nicht als vGA qualifiziert werden kann
sehe ich auch so

Auch A. 36 Abs. 1 S. 3 KStRl spricht für die Zurechnung zur GmbH.
Und dann wäre der Eintrag in Z. 27 richtig.

Gruß

tosch


der kein KSt-Spezialist ist, also Vorsicht Smile

dem schließe ich mich vollumfänglich an.

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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vGA wo erklären? - showbee - 08.10.2009, 09:41
RE: vGA wo erklären? - tosch - 08.10.2009, 11:01
RE: vGA wo erklären? - Taxman - 08.10.2009 11:29
RE: vGA wo erklären? - Jive - 08.10.2009, 21:59

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