# 5: Gewerbesteueranrechnung bei Vorliegen von negativen Einkünften
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14.10.2009, 09:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.10.2009 09:15 von Clematis.)
Beitrag: #2
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RE: # 5: Gewerbesteueranrechnung bei Vorliegen von negativen Einkünften
BUNDESFINANZHOF Urteil vom 23.4.2008, X R 32/06
Verfall von Anrechnungsüberhängen bei der Gewerbesteueranrechnung gemäß § 35 EStG verfassungsmäßig - keine Vor- oder Rücktragsmöglichkeit analog § 34f EStG - Gebot der Folgerichtigkeit - Beschwer bei Klage gegen Nullbescheid - Anpassung des Klageantrags an Änderungsbescheid im Revisionsverfahren Leitsätze Entsteht bei einem Steuerpflichtigen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb infolge eines Verlustabzugs gemäß § 10d EStG in Zusammenhang mit der Steuerermäßigung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 EStG ein sog. Anrechnungsüberhang, kann der Steuerpflichtige nicht die Festsetzung einer negativen Einkommensteuer in Höhe des verfallenden Anrechnungsbetrags beanspruchen. ----------------- LG Clematis |
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# 5: Gewerbesteueranrechnung bei Vorliegen von negativen Einkünften - Catja - 18.03.2008, 17:00
RE: # 5: Gewerbesteueranrechnung bei Vorliegen von negativen Einkünften - Clematis - 14.10.2009 09:15
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