verbindliche Auskunft
|
27.07.2007, 21:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.07.2007 21:25 von Lemgun.)
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
RE: verbindliche Auskunft
Die H�he der Geb�hr richtet sich nach dem Wert, den die verbindliche Auskunft f�r den Antragsteller hat. Der Antragsteller hat den so genannten Gegenstandswert sowie die Grundlagen f�r die Ermittlung dieses Wertes im Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft zu beschreiben.
wertabh�ngige Auskunftsgeb�hr: Die Geb�hrentabelle basiert auf � 34 Gerichtskostengesetz. Der Mindestwert betr�gt 5.000 Euro und ergibt so eine Auskunftsgeb�hr von 121 Euro. Ein Gegenstandswert von 10.000 Euro w�rde eine Auskunftsgeb�hr in H�he von 196 Euro und ein Gegenstandswert von 50.000 Euro eine Geb�hr von 456 Euro kosten. Zeitgeb�hr: Wenn der Gegenstandswert auch durch eine Sch�tzung nicht festgelegt werden kann, so wird eine Zeitgeb�hr von 50 Euro je angefangene halbe Stunde, mindestens aber 100 Euro in Rechnung gestellt. Die steuerliche Auskunftsgeb�hr ist vom Antragsteller vorab zu zahlen. Die Zahlung hat innerhalb eines Monats nach Aufforderung durch das Finanzamt zu erfolgen. Zieht der Antragsteller seinen Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft vor Erteilung dieser Auskunft zur�ck, kann die Geb�hr erm��igt werden. Dies liegt im Ermessen der erteilenden Stelle. Quelle: http://www.finanztip.de/recht/steuerrech...skunft.htm BMF-Schreiben: http://www.bundesfinanzministerium.de/la...onFile.pdf Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
|||
|
Nachrichten in diesem Thema |
verbindliche Auskunft - Clematis - 27.07.2007, 20:53
RE: verbindliche Auskunft - Lemgun - 27.07.2007 21:22
RE: verbindliche Auskunft - Clematis - 27.07.2007, 21:37
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: