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Übergabe OHG gegen Versorgungsleistungen
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16.10.2009, 09:13
Beitrag: #7
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RE: Übergabe OHG gegen Versorgungsleistungen
Hallo
der Vater kann doch aber auch im Wege der vorweggenommenen Erbfolge seinen Mitunternehmeranteil auf den Sohn übertragen. Dann würde dieser Part geklärt sein. Im zweiten Zug kann man sich dann dem Onkel widmen. Wie eine Versorgungsleistung und deren Wegfall zu behandeln ist, findet man u.a. im Renten-Erlass 1 §10/5. LG T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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Übergabe OHG gegen Versorgungsleistungen - Lemgun - 13.10.2009, 21:11
RE: Übergabe OHG gegen Versorgungsleistungen - zaunkönig - 14.10.2009, 12:35
RE: Übergabe OHG gegen Versorgungsleistungen - Lemgun - 14.10.2009, 22:30
RE: Übergabe OHG gegen Versorgungsleistungen - zaunkönig - 15.10.2009, 15:09
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RE: Übergabe OHG gegen Versorgungsleistungen - zaunkönig - 16.10.2009, 07:46
RE: Übergabe OHG gegen Versorgungsleistungen - tolledeu - 16.10.2009 09:13
RE: Übergabe OHG gegen Versorgungsleistungen - Lemgun - 16.10.2009, 13:57
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