VorSt-Abzug PersGes.
|
16.10.2009, 17:20
Beitrag: #23
|
|||
|
|||
RE: VorSt-Abzug PersGes.
Hallo,
wenn ich den neuen EU-Brief (aber auch den alten Brief) richtig in Erinnerung habe, kommt da nur ein Eintrag rein. Und überhaupt, wie regelt sich das dann bei der A & B & C & D &......GbR. Es sind ja nicht immer nur zwei Leute. (Drucken die bei der Zulassungsstelle auch Bücher?). Natürlich hätte der BFH sehen können, ob der Gesellschafter in seiner Funktion als Privatmann oder in seiner Funktion als Unternehmer der GbR handelt. Wenn es für den Vorsteuerabzug erforderlich ist, dass die Gesellschaft in der Rechnung benannt wird, in der Folge durch klare Handlung das Kfz dem Gesamthandsvermögen zugeordnet wird, wieso dann nicht auch die umsatzsteuerliche Schlußfolgerung für den Vorsteuerabzug? Zumal ja Abschnitt 202 Abs. V + VII UStR der Verwaltung selbst eine Tür offen lässt. Und sind wir doch mal ehrlich. Wo bitte steht im Gesetz ein entsprechender Passus? Ist doch alles nur Richtlinie. Und selbst die Entscheidung des BFH ist eine reine Entscheidung des strittigen Sachverhalts. Da werde ich ertragsteuerlich nach § 15 als Mitunternehmer behandelt und dann spricht mir die USt den Unternehmer ab? Sorry, dafür habe ich kein Verständnis mehr. Aber insbesondere das deutsche Steuerrecht ist ohnehin schon lange nicht mehr verständlich und verliert langsam aber sicher auch jegliche Sinnlogik. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste