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Veräußerungsgeschäft.
27.07.2007, 21:45
Beitrag: #20
RE: Veräußerungsgeschäft.
Clematis schrieb:Nur-das Problem ist, dass "eindeutig" hier nicht genau definierbar ist.

Und alles was nicht genau definierbar ist (so als Hobby-Mathematiker gesehen) kann erstritten werden.
Nun, eineindeutig ist die Aussage, das Fahrad soll nur dazu benutzt werden, die Fahrt Wohnung-Arbeitsstätte durchzuführen.

Eineindeutig ist dabei, dass nur die verkehrsmittelunabhängige Pauschale in Anwendung kommt. (Behinderung lassen wir mal außen vor).
Dann kann man/frau doch nicht etwas fürs Geschäft kaufen, was keinen beruflichen Sinn macht, außer Dekoration.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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RE: Veräußerungsgeschäft. - Opa - 26.07.2007, 18:29
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