das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
|
21.10.2009, 14:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.10.2009 14:50 von meyer.)
Beitrag: #120
|
|||
|
|||
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
towel day schrieb:Ich schmeiße die Anforderungen einfach weg. Gab noch nie Probleme mit VspZ, wenn die Erklärung bis 31.12. beim FA war.Bis dahin hätte das größte FA in meinem Umfeld längst geschätzt. Da das ein Steckenpferd der Amtsleitung ist, müssen die Bearbeiter dort sich nämlich rechtfertigen, wenn sie die Schätzlisten nicht kurzfristig abarbeiten. Und beim schätzen schauen die meisten Bearbeiter nicht so genau in den Fall rein. Hatte schon Schätzungen in Fällen, wo unser Büro als Empfangsbevollmächtigter gespeichert war. Die Bevollmächtigung allein reicht aber noch nicht, um die Fristverlängerung vorzumerken, dafür gibt es wohl noch ein separates Kennzeichen. Vermutlich sind Sie in Bayern oder HH? Da dauert es nach meinen Erfahrungswerten teilweise extrem lange mit der Bearbeitung. |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 4 Gast/Gäste