Aufenthaltsproblem
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09.11.2009, 11:57
Beitrag: #5
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RE: Aufenthaltsproblem
Danke Dir! Sowas habe ich gesucht...
Die unbeschränkte Steuerpflicht habe ich ja eigentlich schon durch den beibehaltenen Wohnsitz in Deutschland. Ich war bei meiner Einschätzung auch soweit, dass ich wegen Art. 10 Abs. 2 das Besteuerungsrecht abweichend vom Grudnprinzip "Tätigkeitsstaat" eben jetzt dem "Wohnsitzstaat", - also Deutschland zuweise. Gegenmeinungen? Womit ich beim zweiten Problem bin: Problem ist, dass der Arbeitgeber sich nicht so recht entscheiden konnte, wo er die Lohnsteuern abführt. Das erste Halbjahr hat er sie in Dtl. einbehalten und abgeführt, - das zweite Halbjahr wurde zwar keine Lohnsteuer vom Gehalt einbehalten, aber angeblich nach Luxemburg LSt. abgeführt (auf die Gehaltsabrechnungen (Bruttolohn?Nettolohn?) warte ich noch.. Luxemburg verweigert die Einkommensteuerveranlagung, und macht nur dann eine Lohnsteuerveranlagung, wenn das den AN günstiger stellt (ist hier nicht der Fall) und der AG will jetzt vom AN die Lohnsteuer (ob die deutsche oder die luxemburger, schreibt er aber nicht...) für das 2. Halbjahr... Gruß, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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Aufenthaltsproblem - Catja - 09.11.2009, 10:12
RE: Aufenthaltsproblem - Opa - 09.11.2009, 10:31
RE: Aufenthaltsproblem - Catja - 09.11.2009, 10:59
RE: Aufenthaltsproblem - tosch - 09.11.2009, 11:42
RE: Aufenthaltsproblem - Catja - 09.11.2009 11:57
RE: Aufenthaltsproblem - Opa - 09.11.2009, 12:51
RE: Aufenthaltsproblem - Catja - 09.11.2009, 13:35
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