Aufenthaltsproblem
|
09.11.2009, 13:35
Beitrag: #7
|
|||
|
|||
RE: Aufenthaltsproblem
Ja. Klar.
Muss jetzt nur erst mal klären, was mit der luxemburger Steuer passiert ist und ob die LSt.-Bescheinigung für das zweite Halbjahr wirklich das Brutto beinhalten, oder ein als Brutto ausgewiesenes, schon nach Abzug der luxembuger Steuer ausgewiesenes Netto. Das weiss ich aber erst, wenn ich auch die Gehaltsabrechnungen habe. Vielleicht hat der Arbeitnehmer ja einen gegenläufigen zivilrechtlichen Anspruch gegen seinen Arbeitgeber. Abwarten. Ich fasse insoweit mal kurz zusammen: Steuerpflichtiger ist ganzjähring unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland. DBA: Tätigkeitsstaat nach Art. 10 Abs. 1 DBA-Lux fällt aus, weil Abs. 2 Sonderregelung: Aufenthalt < 183 Tage in Luxemburg, Bezahlung durch deutschen Arbeitgeber ohne Betriebstätte in Luxemburg. ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
|||
|
Nachrichten in diesem Thema |
Aufenthaltsproblem - Catja - 09.11.2009, 10:12
RE: Aufenthaltsproblem - Opa - 09.11.2009, 10:31
RE: Aufenthaltsproblem - Catja - 09.11.2009, 10:59
RE: Aufenthaltsproblem - tosch - 09.11.2009, 11:42
RE: Aufenthaltsproblem - Catja - 09.11.2009, 11:57
RE: Aufenthaltsproblem - Opa - 09.11.2009, 12:51
RE: Aufenthaltsproblem - Catja - 09.11.2009 13:35
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste