Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
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02.12.2009, 14:34
Beitrag: #52
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RE: Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
Ne, aber warum so umschweifend, ausschweifend und besserwisserisch?
Ich kenn das unter Wissensprostitution. Jeder andere Berater würde einfach auf die zum Streitfall passenden Verfahren hinweisen. Damit könnte man Ihren Einspruch auf ein Drittel runterkürzen. Würde natürlich gegenüber dem Mandanten nicht so viel hermachen, dass will ich wohl einräumen. Würde aber auch seinen Zweck erfüllen ohne das Klima zu vergiften. Opa hat nicht umsonst auf das Killerkomando hingewiesen. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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