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Korrektur m�glich?
03.12.2009, 18:22
Beitrag: #4
RE: Korrektur m�glich?
�nderung nach � 174 Abs. 4

Zitat:(4) 1 Ist auf Grund irriger Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts ein Steuerbescheid ergangen, der auf Grund eines Rechtsbehelfs oder sonst auf Antrag des Steuerpflichtigen durch die Finanzbeh�rde zu seinen Gunsten aufgehoben oder ge�ndert wird, so k�nnen aus dem Sachverhalt nachtr�glich durch Erlass oder �nderung eines Steuerbescheides die richtigen steuerlichen Folgerungen gezogen werden. 2 Dies gilt auch dann, wenn der Steuerbescheid durch das Gericht aufgehoben oder ge�ndert wird.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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Korrektur m�glich? - ecro - 03.12.2009, 16:54
RE: Korrektur m�glich? - Opa - 03.12.2009, 17:20
RE: Korrektur m�glich? - ecro - 03.12.2009, 18:07
RE: Korrektur m�glich? - Kiharu - 03.12.2009 18:22
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