§ 151 AO
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03.08.2007, 13:26
Beitrag: #5
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RE: § 151 AO
Zitat:Und aus der Praxis kann ich mich nicht daran erinnern, jemals ein Mandat in der Hand gehabt zu haben, der vom Amt an einen Steuerberater verwiesen wurde.Zumindest kenn´ ich ein Amt/Bezirk, das/der mehrmals am Tag solche Stpfl. mit Hinweis auf StB oder LoHi wegschickt ![]() (Natürlich gibt es auch Ausnahmen.. Aber eher wenige !) Zitat:Es stellt sich allerdings die Grundsatzfrage, ob der § 151 AO überhaupt noch die Wahl lässt, einen hilfesuchenden Steuerpflichtigen abzuweisen.Das versteh ich jetzt nicht ! Hab den AEAO grad nicht zur Hand, aber sinngemäß steht dort..: "..und wer nicht in der Lage ist steuerliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.." ! Wenn also jemand ein einigermassen geregeltes Einkommen hat, darf der Beamte m.E. die Erkl. nicht von Amts wegen fertig machen, da die Voraussetzungen des AEAO nicht gegeben sind ! Wenn er es dennoch macht, wäre es m.E. unerlaubte Hilfe in Steuersachen.. |
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§ 151 AO - Jigsaw - 02.08.2007, 18:42
RE: § 151 AO - zaunkönig - 02.08.2007, 22:42
RE: § 151 AO - Jigsaw - 02.08.2007, 22:51
RE: § 151 AO - zaunkönig - 02.08.2007, 23:09
RE: § 151 AO - Jigsaw - 03.08.2007 13:26
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