Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
§ 151 AO
03.08.2007, 13:26
Beitrag: #5
RE: § 151 AO
Zitat:Und aus der Praxis kann ich mich nicht daran erinnern, jemals ein Mandat in der Hand gehabt zu haben, der vom Amt an einen Steuerberater verwiesen wurde.
Zumindest kenn´ ich ein Amt/Bezirk, das/der mehrmals am Tag solche Stpfl. mit Hinweis auf StB oder LoHi wegschickt Big Grin
(Natürlich gibt es auch Ausnahmen.. Aber eher wenige !)


Zitat:Es stellt sich allerdings die Grundsatzfrage, ob der § 151 AO überhaupt noch die Wahl lässt, einen hilfesuchenden Steuerpflichtigen abzuweisen.

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung jemanden aufzusuchen, der zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist.
Das versteh ich jetzt nicht !
Hab den AEAO grad nicht zur Hand, aber sinngemäß steht dort..:
"..und wer nicht in der Lage ist steuerliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.." !
Wenn also jemand ein einigermassen geregeltes Einkommen hat, darf der Beamte m.E. die Erkl. nicht von Amts wegen fertig machen,
da die Voraussetzungen des AEAO nicht gegeben sind !
Wenn er es dennoch macht, wäre es m.E. unerlaubte Hilfe in Steuersachen..
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
§ 151 AO - Jigsaw - 02.08.2007, 18:42
RE: § 151 AO - zaunkönig - 02.08.2007, 22:42
RE: § 151 AO - Jigsaw - 02.08.2007, 22:51
RE: § 151 AO - zaunkönig - 02.08.2007, 23:09
RE: § 151 AO - Jigsaw - 03.08.2007 13:26

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation