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Aufteilung bei Trennung
09.12.2009, 12:55 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.12.2009 12:56 von meyer.)
Beitrag: #2
RE: Aufteilung bei Trennung
Kann man so nicht sagen.

Erstattungen werden anders als Nachzahlungen nach dem Verh�ltnis der Steuerabz�ge bzw. Vorauszahlungen aufgeteilt.

Kommt also drauf an, worauf die Erstattungen zur�ckzuf�hren sind.

In der WV steht �brigens die Erstattung normalerweise dem Schuldner zu, weshalb das FA aufrechnen darf, sollte es noch eigene Forderungen haben.

Will das FA aufrechnen, muss es eigentlich schon von sich aus eine Aufteilung machen. L�uft aber in der Praxis gern schief.
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Aufteilung bei Trennung - Opa - 09.12.2009, 12:41
RE: Aufteilung bei Trennung - meyer - 09.12.2009 12:55
RE: Aufteilung bei Trennung - Opa - 09.12.2009, 13:28
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