R�cknahme oder Erledigung ?
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11.12.2009, 10:31
Beitrag: #8
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RE: R�cknahme oder Erledigung ?
Sorry, ich kann da gerade nicht folgen:
M.E. stellt sich der SV so dar: Erstbescheid mit 6b R�cklage Bescheid nach BP ohne 6b R�cklage und nun wieder ein Bescheid mit 6b R�cklage aber GewSt-MB wie ohne 6b R�cklage � 129 AO sehe ich hier nicht, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die nunmehr doch wieder gew�hrte 6b R�cklage aufgrund rechtlicher W�rdigung wieder drin war. Anders gesagt, bei erst raus und dann wieder rein, kann eine rechtliche W�rdigung nicht ausgeschlossen werden (zumal das ja gerade strittig ist) und das bedeutet das K.O. des � 129 AO. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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R�cknahme oder Erledigung ? - tolledeu - 10.12.2009, 17:01
RE: R�cknahme oder Erledigung ? - ecro - 10.12.2009, 17:38
RE: R�cknahme oder Erledigung ? - tolledeu - 10.12.2009, 18:12
RE: R�cknahme oder Erledigung ? - Jive - 10.12.2009, 19:40
RE: R�cknahme oder Erledigung ? - meyer - 10.12.2009, 19:42
RE: R�cknahme oder Erledigung ? - Kiharu - 10.12.2009, 20:20
RE: R�cknahme oder Erledigung ? - tolledeu - 11.12.2009, 10:09
RE: R�cknahme oder Erledigung ? - Kiharu - 11.12.2009 10:31
RE: R�cknahme oder Erledigung ? - tolledeu - 11.12.2009, 11:00
RE: R�cknahme oder Erledigung ? - Kiharu - 11.12.2009, 11:25
RE: R�cknahme oder Erledigung ? - tolledeu - 28.01.2010, 10:09
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