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R�cknahme oder Erledigung ?
11.12.2009, 10:31
Beitrag: #8
RE: R�cknahme oder Erledigung ?
Sorry, ich kann da gerade nicht folgen:

M.E. stellt sich der SV so dar:
Erstbescheid mit 6b R�cklage
Bescheid nach BP ohne 6b R�cklage
und nun wieder ein Bescheid mit 6b R�cklage aber GewSt-MB wie ohne 6b R�cklage

� 129 AO sehe ich hier nicht, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die nunmehr doch wieder gew�hrte 6b R�cklage aufgrund rechtlicher W�rdigung wieder drin war. Anders gesagt, bei erst raus und dann wieder rein, kann eine rechtliche W�rdigung nicht ausgeschlossen werden (zumal das ja gerade strittig ist) und das bedeutet das K.O. des � 129 AO.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: R�cknahme oder Erledigung ? - Kiharu - 11.12.2009 10:31

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