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Gewerblich geprägte Gesellschaft und Entprägung?
16.12.2009, 22:39
Beitrag: #3
RE: Gewerblich geprägte Gesellschaft und Entprägung?
Hallo!

phönix schrieb:1. Die GmbH & Co. KG hat bereits eine Bilanz, nicht nur eine EÜR, die sie im übrigen im Normalfall auch veröffentlicht hat.

Ja, HGB JA besteht, steuerrechtlich aber nur EÜR eingereicht mit faktisch sehr unterschiedlichen Buchwerten der Immobilie!


phönix schrieb:6. Falls dann Gewerbesteuer anfallen sollte: wen stört es? Gewerbesteuer wäre dann Masseverbindlichkeit. Falls Masse nicht ausreichen sollte, wird Masseunzulänglichkeit festgestellt, Bank verwertet Grundstück, Finanzamt kriegt so auch kein Geld...

Ja, soweit so gut. Aber der Erwerber der Immobilie erwirbt einen Betrieb im Sinne des § 75 I AO und die Haftungsbeschränkung greift wohl nicht für Masseverbindlichkeiten. Es geht hier nur um Kalkulation von Haftungsrisiken für den Erwerber. Und die bestehen m.E.; hab nun mal weitergesucht. Nach der Amtstheorie (BGH) tritt der InsoV von Amts Wegen in Geschäftsführung & Vertretung auf Masse beschränkt ein. Der bisherig (vertragliche) GF (hier die Kommandit-GmbH) ruht wohl und lebt erst bei Abschluss des InsoV wieder auf.

Nun und der § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG spricht aber von:

"zur Geschäftsführung befugt sind" --> und hier wird m.E. die vertragliche Befugnis durch Gesetz eingeschränkt und ausgehölt.

Schwierig...


Gruß,

showbee
der Kommanditist i
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RE: Gewerblich geprägte Gesellschaft und Entprägung? - showbee - 16.12.2009 22:39

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