Elterngeld und gewerbliche Taetigkeit in Elternzeit?
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14.01.2010, 10:51
Beitrag: #6
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RE: Elterngeld und gewerbliche Taetigkeit in Elternzeit?
Noch ein Hinweis
"Teilzeitarbeit ist zulässig, solange die Arbeitsszeit 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats nicht übersteigt. Selbständige haben zu erklären, dass siew diese Grenze nicht überschreiten und dies glaubhaft zu machen. Dazu müssen sie erklären, welchen Umfang ihrer Arbeitszeit in der Regel bisher hatte und welche Vorkehrungen im Betrieb getroffen wurden, um die Reduzierung ihrer Tätigkeit aufzufangen (z.B. Einstellung einer Ersatzkraft, Übernahme von Aufgaben durch vorhandene Mitarbeiter, Reduzierung der durchgeführten Aufträge.)" siehe Broschüre nicht mein Erguss. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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Elterngeld und gewerbliche Taetigkeit in Elternzeit? - showbee - 14.01.2010, 00:15
RE: Elterngeld und gewerbliche Taetigkeit in Elternzeit? - Hans-Christian - 14.01.2010, 09:45
RE: Elterngeld und gewerbliche Taetigkeit in Elternzeit? - showbee - 14.01.2010, 10:03
RE: Elterngeld und gewerbliche Taetigkeit in Elternzeit? - Clematis - 14.01.2010, 10:06
RE: Elterngeld und gewerbliche Taetigkeit in Elternzeit? - Hans-Christian - 14.01.2010, 10:40
RE: Elterngeld und gewerbliche Taetigkeit in Elternzeit? - Hans-Christian - 14.01.2010 10:51
RE: Elterngeld und gewerbliche Taetigkeit in Elternzeit? - showbee - 14.01.2010, 14:51
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