Versch�rfung � 42 AO
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15.08.2007, 15:12
Beitrag: #4
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RE: Versch�rfung � 42 AO
zaunk�nig schrieb:... Presseinformation Berlin, 10.8.2007 Jahressteuergesetz 2008: Neue Missbrauchsregelung ist �berfl�ssig! Verb�nde fordern Beibehaltung der alten Regelung Nach der geplanten Neufassung des � 42 der Abgabenordnung (AO) sollten alle Steuerzahler unter Generalverdacht gestellt werden, sobald sie Steuergestaltungen verwenden. Nach heftiger Kritik wurde der Gesetzentwurf zwar entsch�rft. Aber �Her- umflicken an Murks bleibt trotzdem Murks�, kritisieren der Bund der Steuerzahler, der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine, der Deutsche Steuerberaterverband und der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine. Die Verb�nde fordern Bundestag und Bundesrat auf, von einer Neuregelung Abstand zu nehmen und stattdessen die bishe- rige Regelung beizubehalten. Sie hat sich in jahrelanger Praxis bew�hrt. Die �nderung des Missbrauchsparagraphen 42 AO ist unangemessen, tr�gt zur weiteren Verunsi- cherung der Steuerzahler und Berater bei und wird zu einer enormen Prozessflut f�h- ren. Ein Missbrauch soll nach der Neufassung jetzt vorliegen, wenn der Steuerzahler eine ungew�hnliche Gestaltung gew�hlt hat, f�r die er - der Steuerzahler - keine beachtli- chen au�ersteuerlichen Gr�nde nachweisen kann. Offen ist, was unter �ungew�hnlich� zu verstehen ist. Ungew�hnlich f�r die Finanzbeam- ten d�rfte sein, wenn Steuern gespart werden. F�r den Steuerzahler d�rfte es sich hin- gegen eher um eine gew�hnliche Gestaltung handeln, da Steuern sparen grunds�tzlich legal und legitim ist. Ungew�hnlich soll eine Gestaltung sein, die nicht der Gestaltung entspricht, die vom Gesetzgeber in �bereinstimmung mit der Verkehrsanschauung zum Erreichen bestimmter wirtschaftlicher Ziele vorausgesetzt wurde. Die unbestimmten Rechtsbegriffe �Wille des Gesetzgebers� und �Verkehrsanschauung� werden in der Pra- xis zu massiven Problemen f�hren. Zahlreiche zus�tzliche Rechtsstreitigkeiten sind vorprogrammiert. Sicherheit kann der Steuerzahler nur �ber eine verbindliche Auskunft erhalten, f�r die er dann allerdings bezahlen muss. (Seite 1 von 2) Damit wird, entgegen der bisherigen Rechtslage, die Beweislast umgekehrt. Dem Steu- erzahler werden zus�tzliche Darlegungs- und Beweislastpflichten auferlegt. Die geplan- te Neuregelung ist ein weiterer Beweis f�r die zunehmende G�ngelung der Steuerzah- ler durch den Fiskus. Erlaubt ist nicht mehr, was das Gesetz zul�sst, sondern was der Fiskus als Wille des Gesetzgebers interpretiert. Die jetzige Missbrauchsregelung wurde durch Rechtsprechung untermauert und be- schr�nkt sich auf die F�lle des tats�chlichen Missbrauchs. Anscheinend gen�gt das der Bundesregierung nicht. W�rden die Pl�ne Wirklichkeit, droht den Steuerzahlern weitere Rechtsunsicherheit und das deutsche Steuerrecht w�rde auf noch weniger Akzeptanz sto�en. Steuersatzsenkungen, wie in der j�ngsten Unternehmensteuerre- form, reichen nicht aus, um B�rger und Unternehmen in Deutschland zu halten, be- tonen die Verb�nde. Ein gesundes Steuerklima mit Rechtssicherheit und gleichm�- �iger Kr�fteverteilung zwischen Steuerzahlern und Finanzverwaltung geh�rt ebenso dazu! Kontakt: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. Reiner Holznagel, Tel.: 030 / 25 93 96 0 Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. Erich N�ll, Tel.: 030 / 30 10 86 10 Deutscher Steuerberaterverband e.V. Markus Deutsch, Tel.: 030 / 278 76 2 Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. Uwe Rauh�ft, Tel.: 030 / 4 01 29 25 mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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