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Versch�rfung � 42 AO
15.08.2007, 15:12
Beitrag: #4
RE: Versch�rfung � 42 AO
zaunk�nig schrieb:...
Nun wurde der Gesetzentwurf zur�ckgezogen.
...


Presseinformation

Berlin, 10.8.2007



Jahressteuergesetz 2008: Neue Missbrauchsregelung ist �berfl�ssig!

Verb�nde fordern Beibehaltung der alten Regelung



Nach der geplanten Neufassung des � 42 der Abgabenordnung (AO) sollten alle
Steuerzahler unter Generalverdacht gestellt werden, sobald sie Steuergestaltungen
verwenden. Nach heftiger Kritik wurde der Gesetzentwurf zwar entsch�rft. Aber �Her-
umflicken an Murks bleibt trotzdem Murks�, kritisieren der Bund der Steuerzahler, der
Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine, der Deutsche Steuerberaterverband und
der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine. Die Verb�nde fordern Bundestag und
Bundesrat auf, von einer Neuregelung Abstand zu nehmen und stattdessen die bishe-
rige Regelung beizubehalten. Sie hat sich in jahrelanger Praxis bew�hrt. Die �nderung
des Missbrauchsparagraphen 42 AO ist unangemessen, tr�gt zur weiteren Verunsi-
cherung der Steuerzahler und Berater bei und wird zu einer enormen Prozessflut f�h-
ren.



Ein Missbrauch soll nach der Neufassung jetzt vorliegen, wenn der Steuerzahler eine
ungew�hnliche Gestaltung gew�hlt hat, f�r die er - der Steuerzahler - keine beachtli-
chen au�ersteuerlichen Gr�nde nachweisen kann.



Offen ist, was unter �ungew�hnlich� zu verstehen ist. Ungew�hnlich f�r die Finanzbeam-
ten d�rfte sein, wenn Steuern gespart werden. F�r den Steuerzahler d�rfte es sich hin-
gegen eher um eine gew�hnliche Gestaltung handeln, da Steuern sparen grunds�tzlich
legal und legitim ist. Ungew�hnlich soll eine Gestaltung sein, die nicht der Gestaltung
entspricht, die vom Gesetzgeber in �bereinstimmung mit der Verkehrsanschauung zum
Erreichen bestimmter wirtschaftlicher Ziele vorausgesetzt wurde. Die unbestimmten
Rechtsbegriffe �Wille des Gesetzgebers� und �Verkehrsanschauung� werden in der Pra-
xis zu massiven Problemen f�hren. Zahlreiche zus�tzliche Rechtsstreitigkeiten sind
vorprogrammiert. Sicherheit kann der Steuerzahler nur �ber eine verbindliche Auskunft
erhalten, f�r die er dann allerdings bezahlen muss.



(Seite 1 von 2)




Damit wird, entgegen der bisherigen Rechtslage, die Beweislast umgekehrt. Dem Steu-
erzahler werden zus�tzliche Darlegungs- und Beweislastpflichten auferlegt. Die geplan-
te Neuregelung ist ein weiterer Beweis f�r die zunehmende G�ngelung der Steuerzah-
ler durch den Fiskus. Erlaubt ist nicht mehr, was das Gesetz zul�sst, sondern was der
Fiskus als Wille des Gesetzgebers interpretiert.



Die jetzige Missbrauchsregelung wurde durch Rechtsprechung untermauert und be-
schr�nkt sich auf die F�lle des tats�chlichen Missbrauchs. Anscheinend gen�gt das
der Bundesregierung nicht. W�rden die Pl�ne Wirklichkeit, droht den Steuerzahlern
weitere Rechtsunsicherheit und das deutsche Steuerrecht w�rde auf noch weniger
Akzeptanz sto�en. Steuersatzsenkungen, wie in der j�ngsten Unternehmensteuerre-
form, reichen nicht aus, um B�rger und Unternehmen in Deutschland zu halten, be-
tonen die Verb�nde. Ein gesundes Steuerklima mit Rechtssicherheit und gleichm�-
�iger Kr�fteverteilung zwischen Steuerzahlern und Finanzverwaltung geh�rt ebenso
dazu!





Kontakt:



Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.

Reiner Holznagel, Tel.: 030 / 25 93 96 0



Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V.

Erich N�ll, Tel.: 030 / 30 10 86 10



Deutscher Steuerberaterverband e.V.

Markus Deutsch, Tel.: 030 / 278 76 2



Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V.

Uwe Rauh�ft, Tel.: 030 / 4 01 29 25

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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Versch�rfung � 42 AO - zaunkönig - 04.08.2007, 13:06
RE: Versch�rfung � 42 AO - Petz - 04.08.2007, 13:21
RE: Versch�rfung � 42 AO - Hans-Christian - 15.08.2007 15:12
RE: Versch�rfung � 42 AO - Catja - 10.11.2007, 19:46
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