Verlustvorträge und Insolvenz
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14.01.2010, 21:32
Beitrag: #2
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RE: Verlustvorträge und Insolvenz
Die negativen V+V-Einkünfte sind ja sicher aus der Vergangenheit und gesondert und einheitlich festgestellt worden?
Ich wüsste nicht, wo da ein Problem für den Verlustvortrag herkommen sollte. Alles was sich da evt. in Sachen Wegfall von Verbindlichkeiten bewegt erfolgt im Rahmen der privaten Vermögensebende und wäre steuerlich unbeachtlich. Somit kann sich auch nicht auf Ebene der Gesellschaft plötzlich eine Art Sanierungsgewinn ergeben. Spannender ist, was bei einer Restschuldbefreiung eines ehemaligen Unternehmers von verbliebenen betrieblichen Verbindlichkeiten passiert. Da gibt es ein ganz neues BMF-Schreiben zu. |
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Nachrichten in diesem Thema |
Verlustvorträge und Insolvenz - Jive - 14.01.2010, 19:41
RE: Verlustvorträge und Insolvenz - meyer - 14.01.2010 21:32
RE: Verlustvorträge und Insolvenz - phönix - 14.01.2010, 21:33
RE: Verlustvorträge und Insolvenz - Jive - 15.01.2010, 21:20
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