1% Regel und Fahrten als agB
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21.01.2010, 18:31
Beitrag: #9
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RE: 1% Regel und Fahrten als agB
Mag ja sein, dass die Lohnsteuer auf das 1% Aufwand darstellen. Aber damit sind dann ja auch ALLE Privatfahrten abgedeckt. Die Fahrten für den Sohn, werden davon nun nicht die Masse sein. Ergo wird da nicht viel rumkommen, was als agB zu berücksichtigen wäre.
Das hier, wäre aber etwas zuviel des Guten Zitat:dass der geldwerte Vorteil der auf die Privatfahrten entfallende Aufwand sei. Die BMG für die Versteuerung stellt ja keinen Aufwand dar. Zumindest ist der Stpfl. dadurch nicht belastet. Eine echte Belastung stellt also nur die darauf entfallende Lohnsteuer dar. Aber wollen wir doch mal ehrlich sein. Dann macht man in einem Jahr so einen Larry und mindert damit ja die beantragten Kosten und im nächsten Jahr heisst, es dann einfach, die Fahrten wurden mit dem anderen (Privat-)PKW unternommen. Ist doch alles doof. Ich mag solche Fälle einfach nicht. Da werden in die agB wirklich alle Fahrten (zur Oma, zum Opa, zu Tanten und Onkel, zur Patentante, zum Brunch, in den Vergnügungspark 10.000 km ohne Arzt- und Behandlungsfahrten) reingedrückt. Das ist ne Familie mit drei kleinen Kindern und eines ist schwerbehindert. Dadurch machen die Kosten geltend, die Otto-Normal-Familie hübsch aus zu versteuernden Einkommen bezahlen darf. 4x mal Urlaub und wollen dann noch die Kosten für den Urlaub plus Begleitperson durchdrücken. Und das waren 0815 Familienurlaube. Versteht mich nicht falsch, Eltern behinderter Kinder habens nicht leicht. Aber das ist doch kein Freifahrtschein alles von Steuer abzusetzen. Als Finanzamt hat man da nur sehr begrenzte Möglichkeiten. Und die Vorstellung, die Freizeitfahren werden mit dem Firmen-PKW gemacht und der AG bezahlt den Spass und zusätzlich sollen dann mal eben noch 10.000 km plus 8.500 km (Arzt, Behandlungen) von der Steuer abgesetzt werden können, behagt mir überhaupt nicht. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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