Festsetzungsverjährung vs. Ablaufhemmung
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25.01.2010, 21:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.01.2010 21:09 von ecro.)
Beitrag: #6
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RE: Festsetzungsverjährung vs. Ablaufhemmung
Kiharu schrieb:Der Bescheid ist ohnehin rechtswidrig wegen fehlenden Hinweis auf Verböserung. Nein. Der Bescheid 1994 konnte nach § 173 geändert werden und der von 1995 nach 174 oder 177, je nach Belieben. Eines Hinweises auf Verböserung (1994) bedarf es da nicht. Der Einspruch verhindert nur die Festsetzungsverjährung. Kiharu schrieb:Was wäre denn dein Wunschziel? Den 95er Bescheid mitnehmen und den 99er nicht? Den 1994er nicht. Genau. Ich hätte mich wohl längere Zeit nicht in der Nähe des Finanzamts blicken lassen dürfen. ® |
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