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1% Regel und Fahrten als agB
26.01.2010, 02:04
Beitrag: #29
RE: 1% Regel und Fahrten als agB
Hallo,

1%-Regelung und zus�tzlicher Abzug als agB oder anderer Aufwand im Zusammenhang mit der Einkommenserkl�rung ist nach Rechtsprechung (s.o.) und allgemeiner Kommenierung der Literatur nicht m�glich.

Der Gedankenansatz mit der anteiligen Lohnsteuer kann auch nicht richtig sein. Dazu sollte man sich vor Augen f�hren, was die Lohnsteuer eigentlich ist.

Zum Einen stellt die 1%-Methode ja lediglich eine pauschalierte M�glichkeit der Entgeltbesteuerung (und der SV-Belastung) dar, daf�r, dass hier einem Arbeitnehmer ein Vorteil gew�hrt wird - mithin Sachbezug und Arbeitslohn. Nur diesen Betrag bekommt er ja nicht ausgezahlt sondern steht ihm in anderer Form als Vorteil zur Verf�gung.
Ein gew�hrter Vorteil kann aber nicht gleichzeitig mit einer wirtschaftlichen Belastung einhergegen, da dem AN ja insoweit kein Aufwand entstanden ist. Und die Lohnsteuer kann kein Aufwand darstellen.

W�rde man dem Gedanken hier folgen, w�re die ganze Systematik der Lohnbesteuerung hinf�llig, da hierbei die wirtschaftliche Leistungsf�higkeit von der Nettoebene auf die Bruttoebene gehoben w�rde.
Wirtschaftliche Belastung kann aber nur vom verf�gbaren Teil des Einkommens erfolgen.
Und der verf�glbare Teil des Einkommens �ndert sich bei der Heranziehung von Sachbez�gen nicht, auch dann nicht, wenn man hier die zus�tzliche Lohnsteuer als Nettominderungsbetrag sehen will.

Das sieht dann anders aus, wenn der AN wirtschaftlich tats�chlich belastet w�rde, z.B. wenn er einen Zuschuss oder eine andere Form der Beteiligung f�r die geldwerten Vorteile leisten w�rde, da ihn dies wirtschaftlich belastet, also sein verf�gbares Einkommen tats�chlich mindert.


Systemkonform kann der AN, welchem ein Kfz zur privaten Nutzung von seinem AG �berlassen wird, nur dann steuerlich relevante Aufwendungen neben dem WK-Abzug bei n.s.Eink�nfte geltend machen, wenn er mit den tats�chlichen Aufwendungen belastet ist, also wie alle Steuerpflichtigen mit eigenem Kfz behandelt wird. Die tats�chliche wirtschaftliche Belastung kann aber nur anhand eines Fahrtenbuches gef�hrt werden. Die Pauschalierungsregelung im Gesetz ist eine Vereinfachungsregelung und deckt in der Tat lediglich die n. abzf. Aufwendungen der privaten Lebensf�hrung (Einkaufsfahrten, Urlaubsfahrten etc.) ab. Zusatzaufwand, wie eben jene Aufwendungen f�r Fahrten eines behinderten Kindes sind zus�tzlicher Aufwand in tats�chlicher und wirtschaftlicher Form und eben mit der Pauschalierung nicht abgedeckt.

Im Wortlaut bei den a.g.B hei�t es doch auch...........die ihm entstanden sind - und zwar in tats�chlicher und nicht fiktiver Form entstanden sind.


F�r mich ergibt sich hier �berhaupt kein Diskussionsansatz, da es g�nzlich an der wirtschaftlichen Belastung des Steuerpflichtigen fehlt.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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Nachrichten in diesem Thema
1% Regel und Fahrten als agB - Kiharu - 21.01.2010, 11:58
RE: 1% Regel und Fahrten als agB - zaunkönig - 26.01.2010 02:04

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