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Änderung sbescheid über Steuervorauszahlung
27.01.2010, 18:42
Beitrag: #14
RE: Änderung sbescheid über Steuervorauszahlung
Der Text steht immer bei VZ.

Wie ich doch erläutert habe, können da bis jetzt noch gar keine Kapitalerträge drin enthalten sein.

Und wenn es denn soweit ist, wird man die Kapitalerträge, die nicht der Abgeltungssteuer unterliegen, doch selber erklärt haben müssen.

Und dann sollte man doch wissen, wo die Zahl herkommt.
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RE: Änderung sbescheid über Steuervorauszahlung - Petz - 27.01.2010 18:42

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