das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
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31.01.2010, 13:15
Beitrag: #198
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
tosch schrieb:Bei mir trudeln zur Zeit Zwangsgeldandrohungen wegen nicht eingereichter Gewerbesteuererklärungen ein.Die Erinnerungen kommen automatisch, wenn ein GW-Konto gesetzt ist, dafür kann der Bearbeiter nichts. Aber nachdem er die Steuererklärungen hat, insbesondere ESt-Erklärung sowie Bilanz oder EÜR, kann er nicht auf Abgabepflicht der GewSt-Erklärung bestehen, wenn es keinerlei Anhaltspunkte für entsprechende Hinzurechnungen gibt, die den Freibetrag noch übersteigen lassen können, da gibt es nämlich ein Schikaneverbot. Ich würde in diesen Fällen mal nachfragen, was das soll, notfalls beim Vorgesetzten. Es ist für den Bearbeiter ein leichtes, das GW-Konto im Grundinformationsdienst zu löschen, das macht weniger Arbeit als die Aufforderung zur Abgabe, jedenfalls in den Stadtstaaten. Wie das in den Flächenstaaten mit den Mitteilungen an die Gemeinde(n) dann läuft, kann ich nicht sagen. Wenn allerdings im Vorjahr ein vortragsfähiger Verlust festgestellt wurde, muss aber natürlich nach § 25 Abs. 1 Nr. 6 GewStDV im Folgejahr eine Erklärung abgegeben werden. |
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