Steuerhinterziehung im Ausland, Wirkung in D
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31.01.2010, 19:05
Beitrag: #2
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RE: Steuerhinterziehung im Ausland, Wirkung in D
Hm... ich tu mich immer schwer, einen Hinterziehungstatbestand anzunehmen. Es muss ja neben der Verkürzung auch immer der Vorsatz nachgewiesen werden.
Szenario 1: Hier fehlt es im günstigen Fall bereits an der Verkürzung, allerdings ist das wohl diskussionswürdig. Denn wenn in ES tatsächlich keine Steuern angefallen sind, so wäre in DE auch nichts anzurechnen. Szenario 2: Bei einer angenommen Vollanrechnung wäre ja hier auch nichts verkürzt worden. Dass in ES die Steuern hinterzogen wurden, kann ja nicht automatisch in DE zur Strafbarkeit führen. ® |
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