Steuerhinterziehung im Ausland, Wirkung in D
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31.01.2010, 22:25
Beitrag: #7
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RE: Steuerhinterziehung im Ausland, Wirkung in D
Der subjektive Tatbestand (Vorsatz) muss den gesamten objektiven Tatbestand umfassen! Deswegen in Scen. 1&2 keine Strafbarkeit; bei 1. s.o.; bei 2. kann der Vorsatz auch auf eine nicht strafbare Hinterziehung in ESP gerichtet gewesen sein (Wahndelikt)! Ein Richter hat hier - da keine doppelte Strafbarkeitsalternativität vorliegt - zwingend in dubio freizusprechen, eine Wahlfeststellung geht nicht.
Das hängt natürlich davon ab, ob generell kein Wissen und Wollen unterstellt werden kann. Sobald in ESP oder in D jedoch ein Berater aktiv wurde oder (verdeckt) zu Rate gezogen wurde, ist Vorsatz in beiden Scen. anzunehmen. Kommt eben auf den Pflichtl an und ist abstrakt nicht zu beantworten! |
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