Steuerhinterziehung im Ausland, Wirkung in D
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01.02.2010, 10:00
Beitrag: #10
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RE: Steuerhinterziehung im Ausland, Wirkung in D
Die Abgrenzung zwischen Wahndelikt und untauglichem Versuch beschäftigt übrigens Haarscheren von Jurastudenten.
Wenn ich in der ernsten Mordabsicht auf eine Voodoopuppe einsteche, was ist das dann? Wenn ich einen nicht mehr steuerverstrickten Veräußerungsgewinn nicht angebe in der ernsten Absicht, die Steuern zu hinterziehen, weil ich den Veräußerungsgewinn für steuerbar und -pflichtig halte - Wahndelikt oder untauglicher Versuch? ® |
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