Rückforderung von AN möglich?
|
04.02.2010, 17:33
Beitrag: #3
|
|||
|
|||
RE: Rückforderung von AN möglich?
Hallo,
Kündigung erfordert Schriftzwang. Die können sich einigen wie sie wollen, solange es nicht schriftlich vollzogen ist, besteht rein rechtlich das Arbeitsverhältnis fort. Zudem gibt es da noch eine Klausel, wonach der AG versehentlich überzahlte Beträge nicht zurückfordern kann, wenn der AN davon ausgehen musste, dass die Zahlung korrekt war. Und jetzt lies noch mal den ersten Absatz und Du erkennst die perfide Falle. Abschreiben unter der Rubrik - Dumm gelaufen und Lehrgeld gezahlt. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
|||
|
Nachrichten in diesem Thema |
Rückforderung von AN möglich? - derkleine - 04.02.2010, 13:01
RE: Rückforderung von AN möglich? - Opa - 04.02.2010, 13:40
RE: Rückforderung von AN möglich? - zaunkönig - 04.02.2010 17:33
RE: Rückforderung von AN möglich? - tosch - 04.02.2010, 18:11
RE: Rückforderung von AN möglich? - Hans-Christian - 04.02.2010, 18:42
RE: Rückforderung von AN möglich? - derkleine - 09.02.2010, 10:03
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste