Rückforderung von AN möglich?
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04.02.2010, 18:11
Beitrag: #4
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RE: Rückforderung von AN möglich?
Hi, Kleiner
![]() derkleine schrieb:Kann der Lohn vom AN zurückgefordert werden? Der Fehler liegt ja offensichtlich beim AG.Warum nicht? AN ist ungerechtfertigt bereichert. Zwar durch einen Fehler des AG, aber das hindert diesen nicht, das Geld zurückzufordern. Wenn der AN selber gekündigt hat, die Kündigung angenommen wurde und darüber kein Streit besteht, kann der AG das zu viel bezahlte Geld zurückfordern. Und wenn die zwei keinen Streit hatten, wird der AN es auch zurückbezahlen. Sollte AN allerdings mit einem Kontoauszug mit einer NULL winken und behaupten, er hätte das gar nicht gemerkt und das Geld leider schon ausgegeben, hat der AG schlechte Karten und kann die 200 Euros abschreiben. Gruß tosch |
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Nachrichten in diesem Thema |
Rückforderung von AN möglich? - derkleine - 04.02.2010, 13:01
RE: Rückforderung von AN möglich? - Opa - 04.02.2010, 13:40
RE: Rückforderung von AN möglich? - zaunkönig - 04.02.2010, 17:33
RE: Rückforderung von AN möglich? - tosch - 04.02.2010 18:11
RE: Rückforderung von AN möglich? - Hans-Christian - 04.02.2010, 18:42
RE: Rückforderung von AN möglich? - derkleine - 09.02.2010, 10:03
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